20 Punkte, die eine Prozessbeschreibung beantworten sollte

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20 Punkte, die eine Prozessbeschreibung beantworten sollte

Oft scheiden sich die Geister, was denn alles so in eine Prozessbeschreibung sollte. Eher mehr Informationen, oder doch lieber weniger? Was gehört neben den eigentlichen Ablaufinformationen noch dazu? Und was gehört eigentlich zu den Ablaufinformationen?

Meine liebe Kollegin Anne von Brockhausen (http://www.wissensturbine.de) hat in ihrem Blog 20 Punkte zusammengestellt, die in einer Prozessbeschreibung nicht fehlen sollten:

  1. Erwartetes Ergebnis
  2. Messbarer Indikator
  3. Kundenanforderungen
  4. Rechtliche Anforderung
  5. Prozesseigentümer
  6. Prozessverantwortlicher
  7. Interne Prozessbeteiligte
  8. Externe Lieferanten
  9. Vorheriger Prozess
  10. Qualitätskriterium Input
  11. Nachstehender Prozess
  12. Qualitätskriterium Output
  13. Prozessrisiken
  14. Maßnahmen zur Risikovermeidung
  15. Besondere Befugnisse
  16. Vertraulichkeitsstufe der erstellten Nachweise
  17. Qualitätssicherungsmaßnahmen
  18. Verifizierung des Prozesses
  19. Notwendige Ressourcen
  20. Notwendige Informationen

(Zum vollständiger Artikel)

Dazu zu sagen ist, dass Anne dies aus einer QM-Perspektive betrachtet, weswegen das ein oder andere Kriterium dabei ist, was vielleicht nicht immer absolut notwendig ist.

Dennoch denke ich, dass die Liste sehr gut widerspiegelt, auf was man achten sollte.Mit Sicherheit macht man keinen Fehler, wenn man sich an dieser Liste orientiert und sie individuell an die eigenen Bedürfnisse anpasst, z.B. einzelne Punkte weglässt oder ergänzt.

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